{"id":22,"date":"2021-03-19T20:03:07","date_gmt":"2021-03-19T20:03:07","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.q-jobs.at\/cms\/?page_id=22"},"modified":"2026-07-30T10:56:24","modified_gmt":"2026-07-30T10:56:24","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/staging.q-jobs.at\/cms\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row unlock_row_content=&#8220;yes&#8220; row_height_percent=&#8220;76&#8243; override_padding=&#8220;yes&#8220; h_padding=&#8220;0&#8243; top_padding=&#8220;0&#8243; bottom_padding=&#8220;0&#8243; back_color=&#8220;color-126925&#8243; overlay_alpha=&#8220;50&#8243; equal_height=&#8220;yes&#8220; gutter_size=&#8220;3&#8243; column_width_percent=&#8220;100&#8243; shift_y=&#8220;0&#8243; z_index=&#8220;0&#8243; top_divider=&#8220;step&#8220; enable_bottom_divider=&#8220;default&#8220; bottom_divider=&#8220;step&#8220; shape_bottom_h_use_pixel=&#8220;&#8220; shape_bottom_height=&#8220;205&#8243; shape_bottom_color=&#8220;color-xsdn&#8220; shape_bottom_opacity=&#8220;100&#8243; shape_bottom_index=&#8220;0&#8243; css_animation=&#8220;scroll-trigger&#8220; animate_el=&#8220;content&#8220; animation_state=&#8220;end&#8220; animation_origin=&#8220;bottom right&#8220; animation_scale_val=&#8220;200&#8243; animation_opacity=&#8220;100&#8243; animation_x=&#8220;25&#8243; animation_y=&#8220;0&#8243; animation_blur=&#8220;0&#8243; animation_rotate=&#8220;30&#8243; animation_offset_top=&#8220;0&#8243; animation_offset_bottom=&#8220;100&#8243; content_parallax=&#8220;0&#8243; uncode_shortcode_id=&#8220;752367&#8243; back_color_type=&#8220;uncode-palette&#8220; shape_bottom_color_type=&#8220;uncode-palette&#8220;][vc_column column_width_percent=&#8220;100&#8243; gutter_size=&#8220;0&#8243; override_padding=&#8220;yes&#8220; column_padding=&#8220;0&#8243; style=&#8220;dark&#8220; back_image=&#8220;155938&#8243; back_repeat=&#8220;no-repeat&#8220; back_position=&#8220;left top&#8220; overlay_alpha=&#8220;50&#8243; shift_x=&#8220;0&#8243; shift_y=&#8220;0&#8243; shift_y_down=&#8220;0&#8243; z_index=&#8220;0&#8243; medium_width=&#8220;0&#8243; mobile_width=&#8220;0&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243; uncode_shortcode_id=&#8220;112599&#8243; back_size=&#8220;Contain&#8220;][vc_row_inner row_inner_height_percent=&#8220;0&#8243; overlay_alpha=&#8220;50&#8243; gutter_size=&#8220;3&#8243; shift_y=&#8220;0&#8243; z_index=&#8220;0&#8243; limit_content=&#8220;&#8220; uncode_shortcode_id=&#8220;653814&#8243;][vc_column_inner column_width_percent=&#8220;100&#8243; position_vertical=&#8220;middle&#8220; gutter_size=&#8220;3&#8243; style=&#8220;dark&#8220; overlay_alpha=&#8220;50&#8243; shift_x=&#8220;0&#8243; shift_y=&#8220;0&#8243; shift_y_down=&#8220;0&#8243; z_index=&#8220;0&#8243; medium_width=&#8220;0&#8243; mobile_width=&#8220;0&#8243; parallax_intensity=&#8220;10&#8243; parallax_centered=&#8220;yes&#8220; width=&#8220;1\/2&#8243; uncode_shortcode_id=&#8220;285857&#8243; css=&#8220;.vc_custom_1783352069117{padding-left: 5em !important;}&#8220;][vc_custom_heading heading_semantic=&#8220;h1&#8243; text_size=&#8220;custom&#8220; text_weight=&#8220;800&#8243; uncode_shortcode_id=&#8220;146011&#8243; heading_custom_size=&#8220;clamp(30px,3.8vw,110px)&#8220;]Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen[\/vc_custom_heading][vc_empty_space empty_h=&#8220;2&#8243;][\/vc_column_inner][vc_column_inner column_width_percent=&#8220;100&#8243; position_vertical=&#8220;bottom&#8220; align_horizontal=&#8220;align_right&#8220; gutter_size=&#8220;3&#8243; overlay_alpha=&#8220;50&#8243; shift_x=&#8220;2&#8243; shift_y=&#8220;3&#8243; shift_y_down=&#8220;0&#8243; z_index=&#8220;0&#8243; medium_width=&#8220;0&#8243; mobile_width=&#8220;0&#8243; width=&#8220;1\/2&#8243; uncode_shortcode_id=&#8220;103589&#8243;][vc_single_image media=&#8220;156504&#8243; media_width_percent=&#8220;100&#8243; alignment=&#8220;right&#8220; shape=&#8220;img-round&#8220; radius=&#8220;std&#8220; uncode_shortcode_id=&#8220;204932&#8243; el_class=&#8220;header-image-shape&#8220;][\/vc_column_inner][\/vc_row_inner][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_custom_heading text=&#8220;Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen&#8220;][\/vc_custom_heading][vc_column_text]<strong>1.)<\/strong> Nachstehende Bedingungen (AGB) bilden die vertragliche Grundlage f\u00fcr die \u00dcberlassung von Arbeitskr\u00e4ften. Diese AGB und sonstige Bestimmungen des Einzelvertrages gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Rechtsgesch\u00e4fte zwischen Q-Jobs Personalmanagement GmbH (im Folgenden Q-Jobs) und dem Besch\u00e4ftiger, so auch f\u00fcr s\u00e4mtliche k\u00fcnftige Folge- und Zusatzauftr\u00e4ge sowie auch wenn Q-Jobs \u00fcber einen urspr\u00fcnglich vereinbarten oder beabsichtigten Endtermin hinaus Arbeitskr\u00e4fte zur Verf\u00fcgung stellt oder wenn die Anforderung von Arbeitskr\u00e4ften m\u00fcndlich erfolgt. Q-Jobs erkl\u00e4rt, nur aufgrund dieser AGB kontrahieren zu wollen. Allf\u00e4lligen Vertragsbedingungen des Besch\u00e4ftigers wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen. Davon abweichende Bestimmungen erlangen ausnahmslos nur dann Rechtswirksamkeit, wenn sie zwischen Q-Jobs und dem Besch\u00e4ftiger schriftlich vereinbart werden. Wird ausnahmsweise die Geltung anderer Vertragsbedingungen ausdr\u00fccklich und schriftlich vereinbart, so gelten deren Bestimmungen nur soweit sie nicht den Bestimmungen dieser AGB widersprechen. Nicht widersprechende Bestimmungen in den AGB bleiben nebeneinander bestehen, sofern die anderen Vertragsbedingungen ausdr\u00fccklich und schriftlich vereinbart wurden. In Rahmen- oder Einzelvereinbarungen getroffene Bestimmungen gehen diesen AGB vor, soweit sie mit den Bestimmungen dieser AGB in Widerspruch stehen; im \u00dcbrigen erg\u00e4nzen diese AGB die Rahmen- oder Einzelvereinbarungen. Ma\u00dfgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung der AGB. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen zu diesen AGB und zum Einzelvertrag bed\u00fcrfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Erkl\u00e4rungen per Telefax entsprechen dem Schriftlichkeitserfordernis, nicht jedoch Mitteilungen per E-Mail. Von diesem Schriftlichkeitsgebot kann nur schriftlich abgegangen werden. Es wird festgehalten, dass m\u00fcndliche Nebenabreden zu diesen AGB nicht bestehen. \u00dcberlassene Arbeitskr\u00e4fte von Q-Jobs sind weder zur Entgegennahme noch zur Abgabe von Willens- und Wissenserkl\u00e4rung f\u00fcr Q-Jobs, noch zum Inkasso berechtigt.<\/p>\n<p><strong>2.)<\/strong> Der Besch\u00e4ftiger ist verpflichtet, Q-Jobs die f\u00fcr die \u00dcberlassung wesentlichen Informationen vor deren Beginn schriftlich mitzuteilen, insbesondere \u00fcber den Beginn, die voraussichtliche Dauer und den Ort des Arbeitseinsatzes, die geplante T\u00e4tigkeit, die ben\u00f6tigte Qualifikation der \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4fte, die damit verbundene kollektivvertragliche Einstufung in den im Besch\u00e4ftigerbetrieb f\u00fcr vergleichbare Arbeitnehmer f\u00fcr vergleichbare T\u00e4tigkeiten anzuwendenden Kollektivvertrag sowie \u00fcber die im Besch\u00e4ftigerbetrieb geltenden wesentlichen Arbeits- und Besch\u00e4ftigungsbedingungen, welche in verbindlichen Bestimmungen allgemeiner Art festgelegt sind und sich insbesondere auf die Aspekte der Arbeitszeit und des Urlaubs beziehen. Dies gilt im Fall des \u00a7 10 Abs. 1 letzter Satz A\u00dcG auch f\u00fcr verbindliche Bestimmungen allgemeiner Art das Entgelt betreffend. Ist in Betriebsvereinbarungen bzw schriftlichen Vereinbarungen mit dem Betriebsrat des Besch\u00e4ftigers die Entgelt- bzw Lohnh\u00f6he geregelt, hat der Besch\u00e4ftiger dies Q-Jobs vor Abschluss des Vertrages schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch bei Akkord- oder Pr\u00e4mienarbeit.<\/p>\n<p>Der Besch\u00e4ftiger hat s\u00e4mtliche Informationen fristgerecht, vollst\u00e4ndig und richtig an Q-Jobs bekanntzugeben, um einen reibungslosen Einsatz zu gew\u00e4hrleisten. Der Besch\u00e4ftiger haftet Q-Jobs f\u00fcr jeglichen Mehraufwand und s\u00e4mtliche Nachteile aufgrund von unrichtigen oder unvollst\u00e4ndigen Informationen.<\/p>\n<p>Der Besch\u00e4ftiger hat Q-Jobs \u00fcber die Leistung von Nachtschwerarbeit im Sinne des Art. VII des NSchG und von Schwerarbeit im Sinne der \u00a7\u00a7 1 bis 3 SchwerarbeitsVO zu informieren, damit Q-Jobs die Meldeverpflichtung erf\u00fcllen kann. Hinsichtlich der Besch\u00e4ftigung im Betrieb des Besch\u00e4ftigers gilt auch der Besch\u00e4ftiger als Arbeitgeber der \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4fte im Sinne der Arbeitnehmerschutzvorschriften, Gleichbehandlungsvorschriften und Diskriminierungsverbote, die f\u00fcr vergleichbare Arbeitnehmer des Besch\u00e4ftigers gelten. Der Besch\u00e4ftiger hat insbesondere bei der Auswahl der Arbeitskr\u00e4fte, w\u00e4hrend der Dauer der \u00dcberlassung und bei Beendigung der \u00dcberlassung die F\u00fcrsorgepflicht, Arbeitnehmerschutzvorschriften, Gleichbehandlungsvorschriften und Diskriminierungsverbote zu beachten.<\/p>\n<p>Q-Jobs erkl\u00e4rt \u00fcber eine aufrechte Berechtigung f\u00fcr die Aus\u00fcbung des Gewerbes der Arbeitskr\u00e4fte\u00fcberlassung zu verf\u00fcgen. Q-Jobs ist verpflichtet bei Endigung der Gewerbeberechtigung den Besch\u00e4ftiger schriftlich zu informieren. Leistungsgegenstand ist die Zurverf\u00fcgungstellung von Arbeitskr\u00e4ften. Q-Jobs schuldet weder die Erbringung bestimmter Leistungen noch einen Erfolg.<\/p>\n<p>Die \u00dcberlassung der Arbeitskr\u00e4fte erfolgt ausschlie\u00dflich aufgrund dieser AGB und unter Ber\u00fccksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des A\u00dcG. Beginn und Dauer des Arbeitseinsatzes, Qualifikation der \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4fte, geschuldetes \u00dcberlassungshonorar und Ort des Arbeitseinsatzes ergeben sich ausschlie\u00dflich aus den von beiden Vertragsteilen unterfertigten Vertragsunterlagen, dem Angebot von Q-Jobs oder aus der Auftragsbest\u00e4tigung von Q-Jobs. Q-Jobs verpflichtet sich, dem Besch\u00e4ftiger arbeitswillige Arbeitskr\u00e4fte zu \u00fcberlassen, welche die fachliche Eignung, die im Angebot ausdr\u00fccklich angef\u00fchrt ist, aufweisen. Die Qualifikation der \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4fte entspricht, soweit keine ausdr\u00fcckliche Vereinbarung getroffen wird, den durchschnittlichen F\u00e4higkeiten einer Arbeitskraft. Die \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4fte arbeiten unter der F\u00fchrung, Weisung, Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des Besch\u00e4ftigers. W\u00e4hrend der Dauer der \u00dcberlassung obliegen auch dem Besch\u00e4ftiger die F\u00fcrsorgepflichten des Arbeitgebers. Q-Jobs ist jederzeit berechtigt, in Vertragsunterlagen namentlich angef\u00fchrte oder \u00fcberlassene Arbeitskr\u00e4fte durch andere gleichwertige Arbeitskr\u00e4fte zu ersetzen. Die von Q-Jobs \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4fte d\u00fcrfen ausnahmslos nur f\u00fcr die in der Auftragsbest\u00e4tigung angef\u00fchrten Qualifikation und das dort angegebene T\u00e4tigkeitsgebiet herangezogen werden. Der Besch\u00e4ftiger wird den \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4ften keine Anweisungen zu T\u00e4tigkeiten geben, zu denen diese nicht \u00fcberlassen sind. Entspricht eine \u00fcberlassene Arbeitskraft nicht den Vorstellungen des Besch\u00e4ftigers, kann die \u00fcberlassene Arbeitskraft binnen 4 Stunden ab Arbeitsbeginn an Q-Jobs zur\u00fcckgestellt werden. Macht der Besch\u00e4ftiger von diesem Recht keinen Gebrauch, wird vermutet, dass die \u00fcberlassene Arbeitskraft der vereinbarten Qualifikation und Arbeitsbereitschaft entspricht. F\u00e4llt eine Arbeitskraft, aus welchem Grund auch immer, aus oder erscheint sie, aus welchem Grund auch immer, nicht am vereinbarten Einsatzort oder Arbeitsplatz, hat der Besch\u00e4ftiger Q-Jobs hiervon umgehend in Kenntnis zu setzen. Verlangt der Besch\u00e4ftiger in diesen F\u00e4llen ausdr\u00fccklich von Q-Jobs eine Ersatzarbeitskraft, wird sich Q-Jobs bem\u00fchen \u2013 wenn es m\u00f6glich ist \u2013 eine Arbeitskraft mit gleicher oder \u00e4hnlicher Qualifikation zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p>Unterbleibt der Einsatz von \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4ften aus Gr\u00fcnden, die nicht von Q-Jobs verschuldet wurden, nicht Q-Jobs zurechenbar sind oder werden \u00fcberlassene Arbeitskr\u00e4fte wegen eines unabwendbaren oder unerwarteten Ereignisses nicht besch\u00e4ftigt, bleibt der Besch\u00e4ftiger zur vollen Honorarleistung verpflichtet.<\/p>\n<p>\u00dcber Fehlzeiten der \u00fcberlassenen Arbeitskraft (zB Unfall, Urlaub, Krankenstand sowie sonstige Abwesenheit) hat der Besch\u00e4ftiger den \u00dcberlasser unverz\u00fcglich zu informieren, widrigenfalls der Honoraranspruch aufrecht bleibt und der Besch\u00e4ftiger f\u00fcr s\u00e4mtliche Nachteile haftet. F\u00fcr Fehlzeiten einer \u00fcberlassenen Arbeitskraft, die auf eine Verletzung der gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten des Besch\u00e4ftigers zur\u00fcckzuf\u00fchren sind (zB Arbeitsunf\u00e4lle wegen Nichteinhaltung Schutzvorschriften), ist das volle Honorar weiterzuzahlen.<\/p>\n<p>Im Falle eines Arbeitsunfalles einer \u00fcberlassenen Arbeitskraft ist Q-Jobs unverz\u00fcglich vom Besch\u00e4ftiger zu informieren und der Sachverhalt unter Angabe der Verletzungsfolgen schriftlich bekanntzugeben. Der Besch\u00e4ftiger ist zur Meldung des Arbeitsunfalls an die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden (AUVA) verpflichtet.<\/p>\n<p>Sollte der Besch\u00e4ftiger Weiterbildungsma\u00dfnahmen setzen, die zu einer H\u00f6herqualifizierung der \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4fte f\u00fchren k\u00f6nnen oder sich Umst\u00e4nde \u00e4ndern, die der Besch\u00e4ftiger Q-Jobs mitgeteilt hat, wird der Besch\u00e4ftiger Q-Jobs umgehend dar\u00fcber informieren. Unterl\u00e4sst der Besch\u00e4ftiger eine solche Verst\u00e4ndigung, hat er Q-Jobs alle daraus erwachsenden Nachteile zu ersetzen. Ergibt sich durch Weiterbildung und\/oder eine \u00c4nderung der T\u00e4tigkeit eine andere Einstufung in den Kollektivvertrag des Besch\u00e4ftigers, ist Q-Jobs berechtigt, das Honorar in demselben prozentuellen Ausma\u00df, in dem das \u00dcberlassungsentgelt gegen\u00fcber der \u00fcberlassenen Arbeitskraft anzupassen ist, ab dem Zeitpunkt der H\u00f6herqualifikation anzuheben. Ein geringwertiger Einsatz vermindert das zu leistende Honorar nicht.<\/p>\n<p>Sofern sich das \u00dcberlassungsentgelt der \u00fcberlassenen Arbeitskraft, die gesetzlichen Abgaben, Beitr\u00e4ge, Steuern oder sonstige Personalkosten w\u00e4hrend der Dauer der \u00dcberlassung aus welchem Grund auch immer erh\u00f6hen (zB durch kollektivvertragliche Lohnerh\u00f6hungen, Vorr\u00fcckungen, Pr\u00e4mien, einmalige Leistungen, Erh\u00f6hung Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge usw), wird das mit Q-Jobs vereinbarte Honorar im gleichen Ausma\u00df (als Prozentsatz) ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erh\u00f6hung angehoben und hat der Besch\u00e4ftiger das h\u00f6here Honorar zu leisten.<\/p>\n<p><strong>3.)<\/strong> Zus\u00e4tzlich verpflichtet sich der Besch\u00e4ftiger, alle Kosten welche im Zusammenhang mit einer Meldung bedingt durch das Fr\u00fchwarnsystem beim AMS lt. \u00a7 45a AMFG entstehen, zu tragen. Hierunter versteht sich explizit, dass der Besch\u00e4ftiger sowohl f\u00fcr die Dauer der Sperrfrist lt. \u00a7 45a Abs. 2 AMFG, sondern auch f\u00fcr die anschlie\u00dfende gesetzliche bzw. kollektivvertraglich einzuhaltende K\u00fcndigungsfrist weiterhin das f\u00fcr die \u00dcberlassung vereinbarte Honorar in unver\u00e4nderter Form an Q-Jobs leistet.<\/p>\n<p><strong>4.)<\/strong> Anbote von Q-Jobs gelten nur bei sofortiger Zusage durch firmenm\u00e4\u00dfige Zeichnung des Besch\u00e4ftigers auf der Auftragsbest\u00e4tigung beziehungsweise bis zum tats\u00e4chlichen Besch\u00e4ftigungsbeginn. Die in den Angeboten genannten Honorare (Stundens\u00e4tze) verstehen sich als freibleibend. Der Vertrag kommt entweder durch Unterfertigung des Angebotes von Q-Jobs oder der Auftragsbest\u00e4tigung durch den Besch\u00e4ftiger oder durch \u00dcbersendung einer schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung durch Q-Jobs oder \u2013 ohne Unterfertigung dieser Unterlagen auf Basis der Angebote von Q-Jobs \u2013 durch Aufnahme der Besch\u00e4ftigung der \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4fte nach \u00dcbermittlung des Angebotes oder einer Auftragsbest\u00e4tigung zustande. Der \u00dcberlassungsvertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich gek\u00fcndigt werden. Das Recht zur vorzeitigen Aufl\u00f6sung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unber\u00fchrt (siehe Punkt 8.).<\/p>\n<p><strong>5.)<\/strong> Bei Verwendung von Arbeitskr\u00e4ften \u00fcber einen vereinbarten oder voraussichtlichen Endtermin hinaus, gelten die Bestimmungen des erteilten Auftrags weiter. Q-Jobs ist verpflichtet, der \u00fcberlassenen Arbeitskraft das Ende der \u00dcberlassung mindestens 14 Tage vor dem Ende mitzuteilen. Dies gilt dann, wenn die \u00dcberlassung zumindest 3 Monate gedauert hat und das Ende objektiv nicht vorhersehbar war. Der Besch\u00e4ftiger hat Q-Jobs l\u00e4ngstens 14 Tage vor dem Ende einer jeden \u00dcberlassung schriftlich zu informieren, sofern die \u00dcberlassung mehr als drei Monate dauert und das Ende der \u00dcberlassung nicht auf objektiv unvorhersehbare Ereignisse zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Verletzt der Besch\u00e4ftiger diese Pflicht, hat er das daf\u00fcr vereinbarte Honorar f\u00fcr die Dauer von zwei Wochen (Arbeiter) bzw. vier Wochen (Angestellte) nach Einsatzende zu bezahlen (Basis Normalarbeitszeit\/Woche mal vereinbarten Normalstundensatz). Der Besch\u00e4ftiger nimmt zur Kenntnis, dass er nach Ablauf des vierten Jahres einer \u00dcberlassung f\u00fcr die weitere Dauer der \u00dcberlassung Arbeitgeber im Sinne des Betriebspensionsgesetzes ist und daher die \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4fte in allenfalls bestehende Betriebspensionsregelungen einzubeziehen hat.<\/p>\n<p>\u00dcberlassene Arbeitskr\u00e4fte k\u00f6nnen vom Besch\u00e4ftiger, je nach Qualifikation der Arbeitnehmer, ohne Vermittlungshonorar wie folgt \u00fcbernommen werden: Ungelernte oder angelernte Arbeitnehmer nach 9 Monaten; Facharbeiter nach 12 Monaten; kaufm\u00e4nnische und technische Arbeitnehmer nach 12 Monaten. Bei \u00dcbernahme eines \u00fcberlassenen Arbeitnehmers vor Ablauf der jeweils angef\u00fchrten Fristen in ein \u2013 wie auch immer geartetes \u2013 Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis, wird dem Besch\u00e4ftiger \u2013 unabh\u00e4ngig vom Besch\u00e4ftigungsausma\u00df, von der Besch\u00e4ftigungsdauer, von der Besch\u00e4ftigungsform \u2013 f\u00fcr den entstandenen Rekrutierungsaufwand ein angemessener Aufwandsersatz in H\u00f6he von 19 % des Jahresbruttobezuges (Bemessungsgrundlage ist das gesamte Jahresentgelt) des \u00fcbernommenen Arbeitnehmers in Rechnung gestellt, welcher mit Beendigung der \u00dcberlassung f\u00e4llig wird. Zudem wird dem Besch\u00e4ftiger zus\u00e4tzlich f\u00fcr den Mehraufwand der Endabrechnung eine Kostenpauschale in H\u00f6he von einmalig EUR 150,&#8211; zzgl. USt. in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p><strong>6.)<\/strong> Ist ein Besch\u00e4ftigerbetrieb von Streik oder Aussperrung betroffen, ist dies Q-Jobs unverz\u00fcglich mitzuteilen und es besteht in diesem Fall ein sofortiges Besch\u00e4ftigungsverbot der \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4fte. Der Besch\u00e4ftiger hat jedoch weiterhin das gesamte vereinbarte Honorar an Q-Jobs zu bezahlen.<\/p>\n<p>Der Besch\u00e4ftiger ist verpflichtet, s\u00e4mtliche gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das ArbeitnehmerInnenschutzG, das A\u00dcG, das AuslBG, GlBG, Lohn- und Sozialdumpingbek\u00e4mpfungsgesetz und das AZG in den jeweils geltenden Fassungen zu beachten. Verletzt der Besch\u00e4ftiger gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen, so h\u00e4lt dieser Q-Jobs f\u00fcr allf\u00e4llige daraus resultierende Nachteile schad- und klaglos. Der Besch\u00e4ftiger haftet Q-Jobs daher unbeschr\u00e4nkt f\u00fcr s\u00e4mtliche (leicht) fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich verursachten Sch\u00e4den und Nachteile, die dieser durch Verletzung einer vom Besch\u00e4ftiger wahrzunehmenden Vertragspflicht oder gesetzlicher Pflichten erleidet.<\/p>\n<p>Werden gegen Q-Jobs, wegen unrichtiger oder unvollst\u00e4ndiger Informationen vom Besch\u00e4ftiger oder wegen Verletzung von Mitwirkungs- oder sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten durch den Besch\u00e4ftiger von Beh\u00f6rden Strafen verh\u00e4ngt, und\/oder Sicherheitsleistungen beantragt (zB wegen Verst\u00f6\u00dfen gegen das Lohn- und Sozialdumpingbek\u00e4mpfungsgesetz), oder \u2013 auf welcher Rechtsgrundlage auch immer \u2013 Abgaben-, Beitrags-, Steuer-, Aufwandersatz-, (\u00dcberlassung-)Entgeltnachforderungen oder sonstige Leistungsnachforderungen von Gerichten, Beh\u00f6rden oder \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4ften gestellt, haftet der Besch\u00e4ftiger f\u00fcr diese Strafen, Nachforderungen und f\u00fcr alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten und Nachteile gegen\u00fcber der Q-Jobs in vollem Umfang. Zudem wird dem Besch\u00e4ftiger im Ausma\u00df der Nachforderung anteilig die Differenz zum vereinbarten Honorar nachverrechnet und hat er diesen Differenzbetrag zu leisten. Der Besch\u00e4ftiger hat Q-Jobs schad- und klaglos zu halten.<\/p>\n<p>Der Besch\u00e4ftiger hat weiters daf\u00fcr zu sorgen, dass Q-Jobs bzw deren \u00fcberlassene Arbeitskr\u00e4fte nicht zu Schaden kommen. Der Besch\u00e4ftiger haftet f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den und Nachteile (zB f\u00fcr Ersatzkr\u00e4fte, entgangene Auftr\u00e4ge bzw Einsatzm\u00f6glichkeiten oder Entgeltfortzahlung an die Arbeitskraft nach den gesetzlichen Bestimmungen), die Q-Jobs aufgrund der Verletzung von gesetzlichen und vertraglichen Pflichten, insbesondere F\u00fcrsorge- bzw Schutz- und Sorgfaltspflichten, des Besch\u00e4ftigers gegen\u00fcber den \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4ften entstehen. Der Besch\u00e4ftiger hat Q-Jobs hinsichtlich allf\u00e4lliger Anspr\u00fcche der \u00fcberlassenen Arbeitskraft gegen\u00fcber Q-Jobs als \u00dcberlasser schad- und klaglos zu halten.<\/p>\n<p><strong>7.)<\/strong> Der Besch\u00e4ftiger hat den \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4ften w\u00e4hrend des Arbeitseinsatzes f\u00fcr pers\u00f6nliche Sachen, insbesondere Kleidung und f\u00fcr allenfalls von Q-Jobs zur Verf\u00fcgung gestelltes Handwerkszeug und sonstige (Schutz-)Ausr\u00fcstung oder Betriebsmittel versperrbare K\u00e4sten und R\u00e4umlichkeiten zur Verf\u00fcgung zu stellen. Der Besch\u00e4ftiger hat der \u00fcberlassenen Arbeitskraft w\u00e4hrend der \u00dcberlassung Zugang zu den Wohlfahrtseinrichtungen und -ma\u00dfnahmen in seinem Betrieb unter den gleichen Bedingungen, wie seinen eigenen Arbeitskr\u00e4ften, zu gew\u00e4hren und \u00fcber offene Stellen im Betrieb durch allgemeine Bekanntgabe zu informieren.<\/p>\n<p>Der Besch\u00e4ftiger ist verpflichtet, die erforderlichen Unterweisungs-, Aufkl\u00e4rungs- und Gefahrenabwehrma\u00dfnahmen (Schutzbekleidung, Unterweisungen usw) zu setzen und den \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4ften erforderliche, ordnungsgem\u00e4\u00dfe und sichere Werkzeuge, Ausr\u00fcstung, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Arbeitsmittel und Arbeitsschutzausr\u00fcstung auf eigene Kosten und eigenes Risiko zur Verf\u00fcgung zu stellen. Er hat schriftliche Nachweise \u00fcber die notwendigen Einschulungen und Unterweisungen zu f\u00fchren.<\/p>\n<p>Sofern die \u00fcberlassene Arbeitskraft f\u00fcr den Besch\u00e4ftiger eigene Sachen, Arbeits- bzw Betriebsmittel verwendet (zB Dienstfahrten mit privaten PKW), \u00fcbernimmt der Besch\u00e4ftiger die Haftung f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den an den eingebrachten Sachen, Arbeits- bzw Betriebsmitteln und f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den Dritter, welche die \u00fcberlassene Arbeitskraft verursacht hat, und h\u00e4lt Q-Jobs schad- und klaglos.<\/p>\n<p>Laut \u00a7 9 ASchG ist der Besch\u00e4ftiger verpflichtet, vor der \u00dcberlassung sowie vor jeder \u00c4nderung der Verwendung von \u00fcberlassenen Arbeitnehmern, den \u00dcberlasser bzw Q-Jobs \u00fcber die f\u00fcr die T\u00e4tigkeit erforderliche Eignung, gesundheitliche Eignung und die erforderlichen Fachkenntnisse sowie \u00fcber die besonderen Merkmale des zu besetzenden Arbeitsplatzes nachweislich schriftlich zu informieren und die relevanten Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n<p>Kosten f\u00fcr allenfalls gesetzlich vorgeschriebene oder betriebsbedingte medizinische Untersuchungen gehen zu Lasten des Besch\u00e4ftigers. Vom Besch\u00e4ftiger sind insbesondere die nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz erforderlichen Unterweisungs-, Aufkl\u00e4rungs- und Gefahrenabwehrma\u00dfnahmen (Schutzkleidung usw.) zu setzen. Er hat daher die \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4fte in die Handhabung der Ger\u00e4te und Maschinen einzuschulen und zu unterweisen. Insbesondere ist der Besch\u00e4ftiger verpflichtet, schriftliche Nachweise \u00fcber die notwendigen Einschulungen und Unterweisungen \u00fcberlassener Arbeitskr\u00e4fte zur Verf\u00fcgung zu stellen und im Falle eines beh\u00f6rdlichen Verfahrens alle erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu erteilen. Weiteres ist der Besch\u00e4ftiger verpflichtet, die f\u00fcr den zu besetzenden Arbeitsplatz oder die vorgesehene T\u00e4tigkeit relevanten Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente nachweislich zu \u00fcbermitteln und Q-Jobs vor jeder \u00c4nderung in Kenntnis zu setzen. Q-Jobs ist berechtigt, zur \u00dcberpr\u00fcfung der Einhaltung der Verpflichtungen des Besch\u00e4ftigers den Ort des Arbeitseinsatzes jederzeit zu betreten und die erforderlichen Ausk\u00fcnfte einzuholen. Der Besch\u00e4ftiger hat mit den \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4ften einen menschlich angemessenen und korrekten Umgang zu pflegen.<\/p>\n<p><strong>8.)<\/strong> Q-Jobs \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hrleistung oder Haftung f\u00fcr einen bestimmten (Arbeits-)Erfolg, f\u00fcr die Richtigkeit oder Vollst\u00e4ndigkeit der von \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4ften gemachten Angaben und Unterlagen (zB Zeugnisse) sowie f\u00fcr bestimmte Kenntnisse, F\u00e4higkeiten oder Qualifikationen. Q-Jobs leistet lediglich daf\u00fcr Gew\u00e4hr, dass die zur Verf\u00fcgung gestellten Arbeitskr\u00e4fte ihre Zustimmung zur \u00dcberlassung an Dritte gegeben haben, arbeitsbereit sind und \u00fcber eine durchschnittliche berufliche oder fachliche Qualifikation f\u00fcr den geplanten Einsatz beim Besch\u00e4ftiger verf\u00fcgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Q-Jobs trifft daher nur die Pflicht, zur sachgerechten Auswahl einer geeigneten durchschnittlichen Arbeitskraft, wobei die Haftung auf grobe Fahrl\u00e4ssigkeit und betragsm\u00e4\u00dfig mit der dreifachen monatlichen Honorarsumme beschr\u00e4nkt ist. Eine Haftung von Q-Jobs f\u00fcr das Vorhandensein notwendiger arbeits- und aufenthaltsrechtlicher Bewilligungen ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Der Besch\u00e4ftiger nimmt zur Kenntnis, dass Q-Jobs die tats\u00e4chliche Qualifikation und F\u00e4higkeiten von \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4ften nicht \u00fcberpr\u00fcfen kann. Der Besch\u00e4ftiger ist umgehend nach Beginn der \u00dcberlassung verpflichtet, die \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4fte hinsichtlich fachlicher und pers\u00f6nlicher Qualifikation bzw Eignung und Arbeitsbereitschaft zu \u00fcberpr\u00fcfen. Entspricht eine \u00fcberlassene Arbeitskraft nicht der vereinbarten Qualifikation oder Arbeitsbereitschaft, sind allf\u00e4llige M\u00e4ngel unter genauer Angabe dieser Q-Jobs umgehend, jedenfalls aber binnen 24 Stunden schriftlich anzuzeigen, widrigenfalls Anspr\u00fcche wegen Gew\u00e4hrleistung und Schadenersatz wegen des Mangels ausgeschlossen sind. Liegt ein von Q-Jobs zu vertretender berechtigter Mangel vor und r\u00fcgt der Besch\u00e4ftiger rechtzeitig den Mangel, wird Q-Jobs sich darum bem\u00fchen, die betreffende Arbeitskraft innerhalb angemessener Frist durch eine Ersatzarbeitskraft mit gleicher oder \u00e4hnlicher Qualifikation zu ersetzen. Eine allf\u00e4llige Mangelhaftigkeit hat der Besch\u00e4ftiger nachzuweisen. Im Falle rechtzeitiger schriftlicher R\u00fcge von M\u00e4ngeln sind Gew\u00e4hrleistungs- und Schadenersatzanspr\u00fcche \u2013 bei sonstigem Verlust \u2013 binnen 6 Monaten gerichtlich geltend zu machen.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Besch\u00e4ftiger ist die Geltendmachung der Verk\u00fcrzung \u00fcber die H\u00e4lfte (laesio enormis) und eine Anfechtung wegen Irrtums ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Die \u00fcberlassene Arbeitskraft ist kein Erf\u00fcllungsgehilfe von Q-Jobs. Q-Jobs haftet somit nicht f\u00fcr allf\u00e4llige, durch \u00fcberlassene Arbeitskr\u00e4fte beim Besch\u00e4ftiger, dessen Personal oder bei Dritten verursachte Sach-, Personen-, Verm\u00f6genssch\u00e4den oder sonstige Sch\u00e4den oder f\u00fcr deren Verhalten; insbesondere auch nicht f\u00fcr Verlust, Diebstahl oder Besch\u00e4digung von vom Besch\u00e4ftiger oder Dritten zur Verf\u00fcgung gestellten Wertgegenst\u00e4nden, Werkzeugen, Zeichnungen, Mustern, Vorrichtungen und sonstigen \u00fcbergebenen Sachen oder sonstigen Betriebsmitteln. Der Besch\u00e4ftiger hat daf\u00fcr zu sorgen, dass allf\u00e4llige Sch\u00e4den Dritter, die durch \u00fcberlassene Arbeitskr\u00e4fte verursacht werden, von seiner Haftpflichtversicherung gedeckt sind. \u00dcber Verlangen von Q-Jobs wird der Besch\u00e4ftiger einen Nachweis \u00fcber den Abschluss einer Haftpflichtversicherung und \u00fcber die rechtzeitige Pr\u00e4mienzahlung vorlegen. Vor der Inbetriebnahme von Fahrzeugen, Maschinen, Anlagen oder Ger\u00e4ten, f\u00fcr die eine Bewilligung oder Berechtigung erforderlich ist, hat der Besch\u00e4ftiger das Vorhandensein der entsprechenden Bewilligungen oder Berechtigungen bei den \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4ften zu \u00fcberpr\u00fcfen. Unterl\u00e4sst der Besch\u00e4ftiger diese \u00dcberpr\u00fcfung, sind Anspr\u00fcche aller Art gegen Q-Jobs ausgeschlossen.<\/p>\n<p>F\u00fcr das Unterbleiben oder die Verz\u00f6gerung der Arbeitsleistungen, insbesondere bei h\u00f6herer Gewalt, Krankheit oder Unfall der \u00fcberlassenen Arbeitskraft und f\u00fcr dadurch entstandene Sch\u00e4den, haftet Q-Jobs nicht. F\u00fcr Folge- und Verm\u00f6genssch\u00e4den von \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4ften verursachten Sch\u00e4den und Produktionsausf\u00e4llen und f\u00fcr P\u00f6naleverpflichtungen, die der Besch\u00e4ftiger bspw gegen\u00fcber seinem Kunden eingegangen ist, besteht ebenfalls keine Haftung.<\/p>\n<p>Im \u00dcbrigen ist die Haftung f\u00fcr die von Q-Jobs verursachten Sch\u00e4den grunds\u00e4tzlich auf Vorsatz oder (krass) grobe Fahrl\u00e4ssigkeit beschr\u00e4nkt. Eine Haftung von Q-Jobs f\u00fcr h\u00f6here Gewalt, entgangenen Gewinn, (Mangel-)Folgesch\u00e4den, mittelbare oder indirekte Sch\u00e4den, P\u00f6naleverpflichtungen, Betriebs- und Produktionsunterbrechungen sowie reine Verm\u00f6genssch\u00e4den jeglicher Art ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt nicht bei Verletzungen von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit. Schadenersatzanspr\u00fcche sind \u2013 bei sonstigem Verlust \u2013 binnen 6 Monaten nach Kenntnis, l\u00e4ngstens jedoch binnen 1 Jahres ab Eintritt des Schadens, gerichtlich geltend zu machen.<\/p>\n<p>Das an die \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4fte zu bezahlende angemessene \u00dcberlassungsentgelt richtet sich gem \u00a7 10 A\u00dcG nach dem in dem jeweiligen Besch\u00e4ftigungsbetrieb g\u00fcltigen Kollektivvertrag bzw. der orts\u00fcblichen Entlohnung der jeweiligen Berufsgruppe f\u00fcr vergleichbare Stammarbeitnehmer mit vergleichbaren T\u00e4tigkeiten. F\u00fcr die Richtigkeit dieser Angaben haftet der Besch\u00e4ftiger. Diese Angaben sowie Informationen \u00fcber im Betrieb geltende Betriebsvereinbarungen, Entlohnungsvorschriften und Urlaubs- und Arbeitszeitmodelle hat der Besch\u00e4ftiger vor bzw jedenfalls bei Abschluss des \u00dcberlassungsvertrages bekannt zu geben.<\/p>\n<p>Q-Jobs ist berechtigt, den Vertrag vorzeitig ohne Einhaltung von Fristen oder Terminen aufzul\u00f6sen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn<\/p>\n<ol type=\"a\">\n<li>der Besch\u00e4ftiger mit einer Zahlung, zu der der Besch\u00e4ftiger gegen\u00fcber Q-Jobs verpflichtet ist, trotz Mahnung von mehr als sieben Tagen in Verzug ist;<\/li>\n<li>der Besch\u00e4ftiger gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen trotz Aufforderung zur Einhaltung verst\u00f6\u00dft;<\/li>\n<li>der Besch\u00e4ftiger seiner Leitungs-, Aufsichts-, Arbeitnehmerschutz- oder F\u00fcrsorgepflicht gegen\u00fcber den \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4ften nicht nachkommt;<\/li>\n<li>\u00fcber das Verm\u00f6gen des Besch\u00e4ftigers ein Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet oder die Er\u00f6ffnung eines solchen Verfahrens mangels Kostendeckung abgewiesen wird;<\/li>\n<li>im Betrieb des Besch\u00e4ftigers ein Streik oder eine Aussperrung eintritt; oder<\/li>\n<li>die Leistungen von Q-Jobs wegen h\u00f6herer Gewalt, Krankheit oder Unfall einer oder mehrerer Arbeitskr\u00e4fte unterbleiben.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Ungeachtet des Rechts, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzul\u00f6sen, ist Q-Jobs bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von jeder Leistungsverpflichtung befreit und zur sofortigen Abberufung der \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4fte auf Kosten des Besch\u00e4ftigers berechtigt.<\/p>\n<p>Wird der Vertrag aus Gr\u00fcnden, die in der Sph\u00e4re des Besch\u00e4ftigers liegen, vorzeitig aufgel\u00f6st oder werden aus einem solchen Grund die Arbeitskr\u00e4fte von Q-Jobs zur\u00fcckberufen, kann der Besch\u00e4ftiger keine Anspr\u00fcche, insbesondere aus Gew\u00e4hrleistung oder Schadenersatz gegen Q-Jobs, geltend machen. Hat der Besch\u00e4ftiger die vorzeitige Vertragsaufl\u00f6sung oder Abberufung von Arbeitskr\u00e4ften zu vertreten, haftet er Q-Jobs f\u00fcr die daraus entstehenden Sch\u00e4den und Nachteile. Der Besch\u00e4ftiger hat in diesen F\u00e4llen insbesondere das Honorar von Q-Jobs bis zum urspr\u00fcnglich beabsichtigten oder vereinbarten \u00dcberlassungsende in voller H\u00f6he zu bezahlen. Unterl\u00e4sst der Besch\u00e4ftiger eine gesetzliche oder vertragliche Mitwirkungs- oder (Informations-)Pflicht, hat er Q-Jobs allf\u00e4llige sich daraus ergebende Sch\u00e4den zu ersetzen (siehe ua unter Punkt 6).<\/p>\n<p><strong>9.)<\/strong> Die \u00fcberlassene Arbeitskraft wird vom Besch\u00e4ftiger in der in der Auftragsbest\u00e4tigung genannten Arbeitsst\u00e4tte eingesetzt. Bei Einsatz an einem anderen als dem vereinbarten Arbeitsort ist Q-Jobs mindestens sieben Tage im Vorhinein zu verst\u00e4ndigen. Q-Jobs ist der jederzeitige Zugang zu den Arbeitsorten, an welchen die \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4fte besch\u00e4ftigt werden, zu erm\u00f6glichen. Sofern der Besch\u00e4ftiger die notwendigen Informationen nicht fristgerecht erteilt, werden dem Besch\u00e4ftiger s\u00e4mtliche dadurch entstandenen Aufwendungen verrechnet.<\/p>\n<p><strong>10.)<\/strong> Die Normalarbeitszeit des von Q-Jobs beigestellten Personals betr\u00e4gt 38,5 Stunden pro Woche bzw. in Betrieben mit kollektivvertraglich oder sonst generell verk\u00fcrzten Arbeitszeiten gilt f\u00fcr das Q-Jobs Personal die in diesem Betrieb geltende Arbeitszeit.<\/p>\n<p><strong>11.)<\/strong> Die H\u00f6he des an Q-Jobs zu entrichtenden Honorars ergibt sich aus dem Angebot oder aus der Auftragsbest\u00e4tigung. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot von Q-Jobs erteilt, so kann Q-Jobs ein angemessenes Honorar verlangen. \u00c4ndern sich nach der Auftragserteilung die Entlohnungsbestimmungen f\u00fcr die \u00fcberlassenen Arbeitskr\u00e4fte aufgrund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Anpassungen, ist Q-Jobs berechtigt, das vereinbarte Honorar im selben prozentuellen Ausma\u00df wie die Entlohnungserh\u00f6hung anzuheben. Das im Angebot oder der Auftragsbest\u00e4tigung angef\u00fchrte Honorar ist zuz\u00fcglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he ohne jeden Abzug und spesenfrei geschuldet. Allf\u00e4llige an \u00fcberlassene Arbeitskr\u00e4fte zu gew\u00e4hrende Einmalzahlungen k\u00f6nnen von Q-Jobs gegen\u00fcber dem Besch\u00e4ftiger geltend gemacht werden. \u00dcber Aufforderung von Q-Jobs ist der Besch\u00e4ftiger bei Abschluss des Vertrages zur Vorlage einer Bonit\u00e4tsauskunft des KSV verpflichtet. Ergibt diese Auskunft ein Rating von 400 oder mehr Punkten, ist der Besch\u00e4ftiger verpflichtet, eine abstrakte Bankgarantie eines inl\u00e4ndischen Bankinstitutes f\u00fcr das Honorar binnen 7 Tagen nach Einlangen der Mitteilung bei Q-Jobs auszuh\u00e4ndigen. Bei unbefristeter \u00dcberlassung hat diese Bankgarantie das Honorar von zwei Monaten zu umfassen, ansonsten das gesamte Honorar. Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist Q-Jobs zur w\u00f6chentlichen Abrechnung berechtigt.<\/p>\n<p>Sonderposten sind vom Auftraggeber geforderte Leistungen bzw. durch den Auftraggeber verursachte Aufw\u00e4nde wie beispielsweise: Reisekosten- und Spesenabrechnungen, Abwicklung und Verwaltung von (erstattungsf\u00e4higen) Schulungen, sowie Aus- und Weiterbildungen, Inseratenschaltungen auf Wunsch des Auftraggebers oder spezielle Auswahlverfahren und Eignungstests, Arbeitsmittel wie Maschinen, Werkzeuge oder \u00fcber den Standard hinausgehende pers\u00f6nliche Schutzausr\u00fcstung (Schuhe S3), Ausgabe und Administration von Kundeneigentum, Zeiterfassungs-\/Zutrittskarten, Arbeitskleidung, etc., Durchf\u00fchrung spezieller auftraggeberspezifischer Unterweisungen, Auswertungen und Berichte, sowie insbesondere Aufw\u00e4nde aufgrund auftraggeberseitig notwendiger und zeitaufw\u00e4ndiger Lohnverrechnungsprozesse sowie dadurch verursachter Aufrollungen.<\/p>\n<p>Sonderposten werden nach tats\u00e4chlichem Aufwand zzgl. Zeitaufwand an Verwaltungsarbeit eines Sachbearbeiters i.d.H.v. netto 79,00 \u20ac pro Stunde an den Auftraggeber verrechnet. Verrechnungseinheit ist jeweils eine viertel Stunde.<\/p>\n<p>Die Rechnungsstellung \u00fcber das Honorar von Q-Jobs erfolgt anhand der Auswertungen aus den elektronischen Zeiterfassungssystemen des Besch\u00e4ftigers oder anhand der von der \u00fcberlassenen Arbeitskraft erstellten Arbeitszeitaufzeichnungen. Werden die Stundennachweise weder vom Besch\u00e4ftiger noch von seinen Gehilfen unterfertigt, ist Q-Jobs \u2013 sofern es sich um einen Einsatz bei einem Kunden des Besch\u00e4ftigers handelt \u2013 berechtigt, die Stundennachweise vom Kunden des Besch\u00e4ftigers anzufordern und verbindlich unterfertigen zu lassen. Mit der Unterfertigung der Stundennachweise durch den Besch\u00e4ftiger, dessen Gehilfen oder den Kunden des Besch\u00e4ftigers, werden die geleisteten Stunden rechtsverbindlich festgestellt. Unterfertigt auch der Kunde des Besch\u00e4ftigers die Stundennachweise nicht, sind die Aufzeichnungen von Q-Jobs Basis f\u00fcr die Abrechnung. Die Beweislast daf\u00fcr, dass diese in den Aufzeichnungen von Q-Jobs angef\u00fchrten Stunden tats\u00e4chlich nicht geleistet wurden, tr\u00e4gt der Besch\u00e4ftiger. Sofern hervorkommt, dass die Stundenaufzeichnungen zum Nachteil von Q-Jobs unrichtig sind, ist Q-Jobs zur Nachverrechnung der zus\u00e4tzlichen Stunden berechtigt.<\/p>\n<p>Die Rechnungen sind zahlbar binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum. Wird die Rechnung nicht binnen 5 Tagen ab Zugang schriftlich beanstandet, gelten die darin verrechneten Stunden und die H\u00f6he des Honorars als genehmigt und anerkannt. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der H\u00f6he von 10 % p.a. verrechnet und hat der Besch\u00e4ftiger zus\u00e4tzlich Q-Jobs s\u00e4mtliche dadurch entstandenen, zweckm\u00e4\u00dfigen und notwendigen Kosten, wie insbesondere Aufwendungen f\u00fcr Mahnungen, Eintreibungsma\u00dfnahmen, Inkassoversuche und allf\u00e4llige gerichtliche oder au\u00dfergerichtliche Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.<\/p>\n<p>Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht an dem f\u00fcr die Arbeitskr\u00e4fte\u00fcberlassung geschuldeten Honorar besteht nicht. Zur Vornahme von Abz\u00fcgen und zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen oder Anspr\u00fcchen gegen\u00fcber Q-Jobs mit dem Honorar oder anderen Forderungen von Q-Jobs ist der Besch\u00e4ftiger nicht berechtigt, es sei denn, die Forderungen des Besch\u00e4ftigers wurden gerichtlich festgestellt oder von Q-Jobs schriftlich anerkannt.<\/p>\n<p>Es wird die Wertbest\u00e4ndigkeit des vereinbarten Honorars vereinbart. Das Honorar f\u00fcr die Leistungen von Q-Jobs ist wertgesichert auf Basis des von der Bundesanstalt Statistik \u00d6sterreich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 oder des an seine Stelle tretenden Index, wobei Ausgangsbasis f\u00fcr die Wertsicherung die f\u00fcr den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl ist. Aufgrund der Wertsicherung erh\u00f6ht sich der vereinbarte Preis entsprechend, wobei Indexschwankungen bis 3 % nach oben unber\u00fccksichtigt bleiben, jedoch wird bei \u00dcberschreitung die gesamte Ver\u00e4nderung voll ber\u00fccksichtigt und angerechnet. Die angepassten Preise sind kaufm\u00e4nnisch auf ganze Cent-Betr\u00e4ge auf- oder abzurunden. Die neue Indexzahl bildet jeweils die neue Grundlage f\u00fcr die Berechnung der Wertsicherung.<\/p>\n<p><strong>12.)<\/strong> F\u00fcr die \u00dcberlassung und Zahlung des Besch\u00e4ftigers gilt als Erf\u00fcllungsort der Firmensitz von Q-Jobs, auch wenn die Besch\u00e4ftigung der \u00fcberlassenen Arbeitskraft vereinbarungsgem\u00e4\u00df an einem anderen Ort erfolgt. Gerichtsstand ist ausschlie\u00dflich das im Gerichtssprengel des Firmensitzes von Q-Jobs jeweils sachlich zust\u00e4ndige Gericht. Q-Jobs ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtstand des Besch\u00e4ftigers zu klagen.<\/p>\n<p><strong>13.)<\/strong> Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen dieser AGB, einer Rahmen- oder Einzelvereinbarung nichtig, unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder werden, ber\u00fchrt dies die G\u00fcltigkeit des Vertrages und der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht. Anstatt der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Bestimmung, vereinbaren die Vertragsteile die Geltung einer wirksamen Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der urspr\u00fcnglichen Bestimmung soweit wie m\u00f6glich entspricht. Der Besch\u00e4ftiger und Q-Jobs vereinbaren die Anwendung \u00f6sterreichischen Rechts, auch wenn der Ort des Arbeitseinsatzes im Ausland liegt, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.<\/p>\n<p>\u00c4nderungen der Firma, der Anschrift, der Rechtsform, der UID-Nummer oder andere f\u00fcr die \u00dcberlassung relevante Informationen (zB Kontaktdaten wie E-Mail Adresse und Telefonnummer), hat der Besch\u00e4ftiger Q-Jobs umgehend schriftlich bekannt zu geben.<\/p>\n<p><em>Stand: 04.05.2021<\/em>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row unlock_row_content=&#8220;yes&#8220; row_height_percent=&#8220;76&#8243; override_padding=&#8220;yes&#8220; h_padding=&#8220;0&#8243; top_padding=&#8220;0&#8243; bottom_padding=&#8220;0&#8243; back_color=&#8220;color-126925&#8243; overlay_alpha=&#8220;50&#8243; equal_height=&#8220;yes&#8220; gutter_size=&#8220;3&#8243; column_width_percent=&#8220;100&#8243; shift_y=&#8220;0&#8243; z_index=&#8220;0&#8243; 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