Was und wie kann ich melden?
Unser Hinweisgebersystem steht für das Melden von Verstößen und Fehlverhalten im Zusammenhang mit Q-JOBS zur Verfügung, insbesondere in den vom HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) erfassten Bereichen — etwa Korruption, Datenschutz, Geldwäsche oder Verstöße im Vergabe- und Wettbewerbsrecht. Auch andere ernsthafte Anliegen können Sie uns über denselben Weg mitteilen.
Q-JOBS ist ein kleines, inhabergeführtes Unternehmen ohne eigene Ombudsstelle. Jede Meldung geht daher direkt und vertraulich an unsere Geschäftsführung. Es steht Ihnen frei, die Meldung mit Ihren Kontaktdaten oder anonym abzugeben.
1.
Wenn Sie Ihre Kontaktdaten bekannt geben möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an hinweisgeber@q-jobs.at.
2.
Wenn Sie Ihre Kontaktdaten nicht bekannt geben wollen: Erstellen Sie bei einer Gratis-Mail-Plattform (z. B. gmx.at) ein Konto, das keine Rückschlüsse auf Ihre Identität zulässt, und senden Sie von dort Ihren Hinweis an hinweisgeber@q-jobs.at. So bleiben Sie anonym und können dennoch eine Rückmeldung erhalten.
3.
Sie können sich auch anonym oder mit Kontaktdaten per Post wenden: Q-JOBS Personalmanagement GmbH, z. H. Geschäftsführung (vertraulich), Werkstrasse 30, 8940 Liezen.
Welchen Schutz genieße ich als Hinweisgeber:in?
Das HinweisgeberInnenschutzgesetz schützt Sie vor Nachteilen durch Q-JOBS, sofern Sie einen Verstoß aus einem der in § 3 HSchG genannten Bereiche nach bestem Wissen und in redlicher Absicht über unser Hinweisgebersystem melden. Bewusste Falschmeldungen sind davon ausgenommen und können rechtliche sowie dienstrechtliche Folgen haben.
Was passiert mit meiner Meldung?
Jede Meldung wird von der Geschäftsführung geprüft. Sofern ein Kontaktweg besteht, bestätigen wir den Eingang innerhalb von 7 Tagen. Handelt es sich um einen relevanten Hinweis, gehen wir dem Sachverhalt sorgfältig nach. Spätestens nach 3 Monaten erhalten Sie — soweit möglich — eine Rückmeldung zum Stand und Ergebnis der Bearbeitung.
